Im Dezember 2019 hat der Rat der Stadt beschlossen das Trinkwasserschutzgebiet in der Stiepeler Ruhraue als Naturschutzgebiet festzusetzen. Im Frühjahr 2023 hat dann das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum dort zwei Nisthilfen für Störche aufstellen lassen. Dazu wurden Nestrohlinge mit einem Durchmesser von 1,4 Metern auf neun Meter hohen Baumstämmen aus Eichenholz aufgerichtet. In diesem Frühjahr (2024) wurde bereits ein Nest angenommen. Interessierte können mit einem Fernglas oder Teleobjektiv von der Kosterbrücke aus dem Treiben im Storchennest zusehen. Auf dem Gehweg der Brücke zeigt ein orangener Pfeil die Blickrichtung zum Nest.
Die Untere Naturschutzbehörde weist auf folgendes hin: Das Betreten der eingezäunten Naturschutzflächen der ehemaligen Wassergewinnungsanlage ist verboten. Nicht nur die Störche, sondern auch bodenbrütende Vogelarten, die in der Ruhraue Stiepel gute Bedingungen für die Brut haben, werden massiv durch Besucher, besonders aber durch Hunde gestört. Deshalb müssen Hunde auch auf den erlaubten Wegen im Naturschutzgebiet grundsätzlich an der Leine geführt werden. Auch das Befliegen mit Drohnen ist dort zum Schutz der wildlebenden Tiere strengstens verboten.
Die Tore auf den ehemaligen Unterhaltungswegen der Trinkwassergewinnungsanlagen müssen verschlossen sein. Diese Wege dürfen auf keinen Fall begangen werden auch nicht wenn die Tore verbotenerweise offen stehen sollten.
Die Störche werden gerne fotografiert.
Bilder von Anne Marie de Ceuster
Bilder von Wilhelm Hensing
Bilder von Hauke Starkjohann
Bilder von den Toren. Betreten der Wege zum Schutz der Tiere verboten.
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