Grundsätzlich ist ein Klimaschutzgesetz NRW zu begrüßen. Dies gilt insbesondere, da NRW ein solches Gesetz als erstes Bundesland beschließen will und nicht auf ein Bundesgesetz wartet.
Zu begrüßen ist ebenfalls, dass der Aufwand für die von den Kommunen geforderte Aufstellung von Klimaschutzplänen finanziell ausgeglichen werden soll (Belastungsausgleich).
Es fehlen aber Verpflichtungen, diese Klimaschutzpläne auch kurzfristig umzusetzen. Ein weiteres Manko liegt darin, dass das Gesetz sehr unkonkret formuliert ist und die Ausgestaltung des Klimaschutzplanes des Landes nicht zusammen mit dem Gesetz verabschiedet werden soll, was eine detaillierte Beurteilung unmöglich macht.
Darüber hinaus hat der Gesetzentwurf leider gleich mehrere gravierende Geburtsfehler: Weiterlesen
Stellungnahme zum Entwurf des NRW-Klimaschutzgesetzes
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