Anfrage von Ingo Franke, AkU-Vertreter im Beirat vom 5.1.04: „Ich bitte um einen Bericht bzgl. der Einnahmen und Verwendung von Ersatzgeldern beginnend mit dem Endzeitpunkt der letzten Berichterstattung.“ Hinweis: Ersatzgelder sind zu zahlen, wenn bei einem Eingriff in Natur und Landschaft, beispielsweise durch eine Baumaßnahme, die damit verbundene Zerstörung nicht durch die Verbesserung der Natur im direkten Umfeld der Maßnahme erreicht werden kann.
Diese Anfrage wurde am 18.05.04 im nicht-öffentlichen Teil der Beiratssitzung beantwortet. Die Anwort kann daher hier nicht wiedergegeben werden.
Der AkU stellt in der Sitzung des neu gewählten Beirates am 25.01.05 folgende Anfrage:
Auf dem Konto der Ersatzgelder stehen erhebliche Mittel zur Verwendung an. Ich bitte um Mitteilung, wofür diese Gelder eingesetzt werden sollen und welcher zeitliche Rahmen hierfür eingeplant ist.
Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.
Ersatzgelder
Die zweckgebunden eingenommenen Ersatzgelder gem. § 5 Landschaftsgesetz NRW werden zur Realisierung von Landschaftsplanfestsetzungen, für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes wie z.B. die Renaturierung des Westsiefens und die Sanierung des Teiches Berghofer Holz, für die Realisierung der Reitwegeplanung, für Flächensicherungen z.B. im Bereich von erosionsgefährdeten Flächen im Bereich des Helfs Hofs und für die Umsetzung festgeschriebener Kompensationsmaßnahmen wie z.B. für den Eingriff „Errichtung eines Waschplatzes im Bereich der ZDK“ eingesetzt. Für 2005 sind insgesamt Ausgaben bis zu ca. 470.000,- Euro geplant. Die Maßnahmen werden jährlich zwischen dem Umweltamt und dem Grünflächenamt unter Berücksichtigung der Umsetzungsmöglichkeiten abgestimmt und durch das Grünflächenamt realisiert.
Eine weitere Anfrage zu Kompensationsmaßnahmen betrifft den Praktiker-Baumarkt an der Josef-Baumannstraße.
„Der Praktiker-Baumarkt an der Josef-Baumannstraße stellt vom Bockholt aus gesehen eine erhebliche Störung des Landschaftsbildes dar. Ich gehe davon aus, dass die Baugenehmigung eine Eingrünung vorsah. Was war diesbezüglich genau vorgeschrieben?“ (1. Teil einer Anfrage vom 05.01.04)
Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.
Umweltamt – untere Landschaftsbehörde – 16.03.2004
Betreff: Anfrage des Herrn Dr. Franke vom 05.01.2004 per E-Mail.
Eingrünung des Praktiker-Baumarktes an der Josef-Baumann-Straße.
Der Praktiker-Baumarkt an der Josef-Baumann-Str. 22 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.337. Die betroffene Fläche ist im Bebauungsplan (rechtsverbindlich seit dem 05.07.1972) als Gewerbegebiet festgesetzt. Südlich angrenzend an dieses Gewerbegebiet in Richtung Bockholt ist im Bebauungsplan zwar öffentliche Grünfläche / Parkanlage festgesetzt, konkrete Maßnahmen zur Eingrünung des Gewerbegebietes sind nach dem Bebauungsplan aber nicht vorgesehen.
Das Bauordnungsamt hat mit Datum vom 28.06.1993 eine Baugenehmigung für die „Errichtung eines Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter und 278 Pkw-Stellplätzen“ erteilt. Gemäß den Auflagen sind Bäume und Bodendecker im Bereich der Pkw-Stellplätze westlich des Bau- und Heimwerkermarktes sowie Bäume, Sträucher und Bodendecker entlang der Nordseite zur Josef-Baumann-Str. hin zu pflanzen. Die Maßnahmen wurden auch realisiert. Die Baugenehmigung enthält keine Auflagen zur Eingrünung nach Süden in Richtung Bockholt.
Es handelt sich bei den Begrünungsmaßnahmen nicht um eine Kompensation im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, da der Praktiker-Baumarkt in einem festgesetzten Gewerbegebiet errichtet wurde und somit keine Kompensationsverpflichtung besteht.
Hierauf wurde während der Sitzung des Beirates am 16.03.2004 die Anpflanzung einer Baumreihe südlich des Praktiker-Baumarktes an der Josef-Baumann-Straße angeregt.
Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.
Seitens der Verwaltung wurde die Möglichkeit einer Begrünung geprüft. Folgendes Ergebnis ist festzuhalten:
Die Grundstückseigentümerin stimmt weder einem Verkauf noch einer Verpachtung eines Grundstücksteils zu, der für die Anpflanzung der Baumreihe benötigt würde.
Die südlich des Baumarktes gelegene Fläche wird als Mähweide zur Heugewinnung genutzt. Eine Anpflanzung von Bäumen würde diese Nutzung zumindest teilweise einschränken und die Heuqualität negativ beeinflussen.
Die angedachte und auch wünschenswerte Eingrünung des Baumarktes ist somit zurzeit nicht möglich.
Der 2. Teil der Anfrage vom 05.01.2004:
„Hat eine Überprüfung bezüglich der Einhaltung der Auflagen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Gibt es eine Auflistung aller Naturschutzauflagen durchgeführter Bauvorhaben, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten? Welche Kontrollen mit welchen Ergebnissen haben stattgefunden? Was wurde veranlasst, wenn Auflagen nicht eingehalten wurden?“
Die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum
Umweltamt – untere Landschaftsbehörde – 28. Januar 2004
Betreff: Anfrage des Herrn Dr. Franke vom 05.01.2004 per E-Mail.
Auflistung von Naturschutzauflagen und durchgeführte Kontrollen.
Alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die für Bauvorhaben gem. § 35 BauGB im Außenbereich festgelegt worden sind, werden im Kompensationskataster erfaßt. Das Umweltamt führt die digitale Datei mit den Angaben zum Eingriff und zum Ausgleich. Die Kontrollen werden in den meisten Fällen nach Fertigstellung des Bauvorhabens gem. der Auflagen durchgeführt und in das Kataster übertragen.
Im Jahr 2003 sind 22 Ausgleichsmaßnahmen in das Kataster neu aufgenommen worden. Es wurden 58 Kontrollen vor Ort durchgeführt. Im Laufe des Jahres sind 41 Kompensationsmaßnahmen, darunter auch noch Verpflichtungen aus den Vorjahren, fertiggestellt worden. Wenn sich bei Kontrollen herausstellt, dass die Maßnahmen nicht oder nur ungenügend durchgeführt wurden, wird die durchführende Stelle, meist ist es der Bauherr, zur Ergänzung bzw. Fertigstellung aufgefordert und eine Frist zur Durchführung gesetzt. Hier erfolgen erneute Kontrollen.
Für das Jahr 2004 werden 83 Maßnahmen zur Kontrolle übernommen. Hierzu gehören Vorhaben, die
- noch nicht fertiggestellt oder begonnen sind,
- nach Kontrollen aus den Vorjahren ergänzt oder geändert werden müssen
- neu hinzugekommen sind.
Maßnahmen aus der Bauleitplanung werden vereinbarungsgemäß nicht vom Umweltamt, sondern vom Grünflächenamt im Kataster geführt. Die Kontrollen dieser Kompensationsmaßnahmen führen die Ämter gemeinsam durch.
Daraufhin wurde während der Sitzung des Beirates am 16.03.2004 die Anregung gegeben, die durchgeführten „Kompensationsmaßnahmen“ ,als Gesamtübersicht in einer Karte darzustellen.
Die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum
Es ist grundsätzlich möglich, eine allumfassende Kartendarstellung über die durchgeführten Maßnahmen im Stadtgebiet Bochum auf der Basis eines DIN-A-0-Planes zu erstellen. Mit der Hinterlegung einer gesamten Stadtkarte zur Orientierung sind darauf jedoch die einzelnen Maßnahmen nur noch sehr schwer zu erkennen. Bei den durchgeführten Maßnahmen handelt es sich um Flächen, die sich in einer Gesamtübersicht „verschwindend“ gering darstellen würden.
Bei Bedarf können die Karten der einzelnen Kompensationsmaßnahmen beim Grünflächenamt eingesehen werden.