Kastrationspflicht für Katzen

Am 12.01.2017 wird der Umweltausschuss der Stadt über die Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen entscheiden. Mit der Kastrationspflicht soll die starke Vermehrung von wild lebenden Hauskatzen, den Streunerkatzen, eingeschränkt werden. Das städtische Ordnungsamt spricht sich in seiner Beschlussvorlage gegen die Einführung der Kastrationspflicht für Katzen aus. Als Begründung führt es an, dass eine Kontrolle weder personell noch finanziell durchführbar sei. Dieses Argument ist nicht stichhaltig. Verordnungsvorschriften können nie umfassend überwacht werden. Es stehen auch nicht an jeder Straße Polizisten, welche die Einhaltung des Verbots mit dem Handy beim Autofahren zu telefonieren, überwachen.

Hingegen gibt es wichtige Argumente die für die Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht einschließlich Registrierung von Katzen sprechen.

Naturschutz:

Es ist dies die Tatsache, dass auch sattgefütterte Katzen jagen und viele Tiere töten. Lesen Sie hier unser Informationsblatt

Tierschutz:

Wild lebende Katzen leiden auch auf Grund der hohen Anzahl stark unter Krankheiten und Hunger.

Bochumer Tier-, Katzen- und Naturschutzvereine fordern die Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Katzen spätestens ab dem 5 Lebensmonat. Der Landschaftsbeirat, in dem auch Naturnutzer, wie z. B. Landwirte, Gärtner und Jäger vertreten sind, hat sich auch für die Kastrationspflicht ausgesprochen. Sie ist in mindestens 76 Städten in NRW vorgeschrieben.

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.

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