Wie viel Treibhausgase in der Atmosphäre verträgt die Menschheit noch?

Der WBGU (Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderungen der Bundesregierung ) hat die 2°-Grenze 1995 vorgeschlagen. Damit war gemeint, dass eine globale Erwärmung um 2°Celsius noch beherrschbare Folgen der Klimaerwärmung ergibt. Oberhalb dieser 2°-Grenze werden unumkehrbare katastrophale Folgen der Temperaturanstiege erwartet.

Diese 2°-Grenze gilt heute als deutlich zu hoch: Die Folgen einer Erhöhung der Temperatur der Erdatmosphäre um 2° C sind nicht akzeptabel. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass eine Treibhausgasreduktion von mindestens 70 % bis 2020 gegenüber 1990 notwendig ist. Die ausführliche Begründung hierfür finden Sie in unserem Klima-Vortrag. Auf diese Weise ist es aber nur möglich, die 2°-Grenze der Temperaturerhöhung einzuhalten. Notwendig wäre eine noch höhere Treibhausgasreduktion, um den Temperaturanstieg unter 2°C und die negativen Folgen in erträglichen Grenzen zu halten.

Die Landesregierung von NRW hat ein Klimaschutzgesetz erlassen. Es sieht eine Reduktion von nur 25 % des schädlichen Treibhausgasausstoßes bis 2020 gegenüber dem Ausstoß von 1990 vor. Trotzdem reklamiert die Landesregierung bzw. das Umweltministerium mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle. Dies stimmt nur in so fern, als es sonst weder auf Landes- noch Bundesebene ein Klimaschutzgesetz gibt.

Die EU hat eine 30 prozentige Reduktion beschlossen. Unsere Bundeskanzlerin wollte, wenn dies erreicht wird, in Deutschland 40 % Treibhausgase bis 2020 einsparen. Auch das ist noch deutlich zu wenig. In 2008 wurde die Klimaroadmap von der EU beschlossen. Welche CO2 -Reduktion die Summe der in der Klimaroadmap vorgesehenen Maßnahmen ergibt, lässt sich nicht genau beziffern.

Es ist wichtig , nun endlich mit wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz zu beginnen. Genauso notwendig ist es die Ziele des Klimaschutzes an dem Ziel auszurichten, einen katastrophalen Temperaturanstieg zu vermeiden. Die Rücksichtnahme auf einseitige Lobby-Interessen, insbesondere der Kohlekraftwerksbetreiber, muss unterbleiben.

Hinweis: Wir haben unseren Klima-Vortrag hier ins Netz gestellt. Darin erläutern wir, warum die politischen Vorgaben zur Treibhausgasreduktion nicht ausreichen.

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