Die erste internationale Umweltkonferenz
Am 5. Juni 1972 begann in Stockholm die erste internationale Umweltkonferenz, welche von den UN unter dem Titel Mensch und Umwelt einberufen worden war. Mit der Stockholmer Deklaration wurden im Prinzip die Umweltgrundrechte der Menschen und der Entwicklungsländer in 7 Erklärungen und 26 Kapiteln allgemeiner Überzeugungen beschrieben. Diese Deklaration lässt bereits deutlich die Zusammenhänge zwischen den später als Agenda-Säulen bezeichneten Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales (Entwicklung der Dritten Welt) erkennen.
Auf der Konferenz wurde das erste Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) beschlossen. Der 5. Juni wurde zum Internationalen Tag der Umwelt erklärt, der erstmalig 1974 unter dem Motto Only one Earth begangen wurde. Die Durchführung der zweiten internationalen Umweltkonferenz (UN-Konferenz über Umwelt UND Entwicklung 1992 in Rio) ließ 20 Jahre auf sich warten. In der Zwischenzeit wurden aber im Rahmen des UNEP mehrere wichtige Umweltabkommen entwickelt.
UNEP (United Nations Enviroment Programme)
Im Rahmen des UNEP wurden wichtige Umweltabkommen beschlossen, wie die UN-Konvention zur Bekämpfung der, das UN-Waldforum und die Klimarahmenkonvention mit einer ganzen Reihe von Folgeabkommen. Die Nachgenannten, weiteren Abkommen sind für den Artenschutz von besonderer Bedeutung: Das Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 über den Handel mit gefährdeten Arten – in der BRD seit 1976 in Kraft –, die Konvention zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (1979) (Bonner Konvention) und das für den AkU besonders wichtige sich daraus ergebende Regionalabkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermaus-Populationen (EUROBATS, 1991) sowie das 1992 in Rio beschlossene Übereinkommen über biologische Vielfalt.
Einschub: Die Grenzen des Wachstums
Kurz vor der Umweltkonferenz in Stockholm erschien ein Buch, welches die Menscheit aufrütteln sollte: Die Grenzen des Wachstum von Donella und Dennis Meadows und Anderen vom Club of Rome. Statt die grundsätzliche Aussage der durch Berechnungen mit einem Computer-Weltmodell (World1 von Jay Forrester) gezeigten Endlichkeit von Rohstoffen und Nahrungsmitteln zum Maßstab zukünftigen Handels zu machen, stritt sich die Menschheit fortan über die Reichweite von Rohstoffen. Dabei ist es ziemlich egal, ob ein bestimmter Rohstoff noch 50 oder 55 Jahre lang zu Verfügung steht. Mittlerweile sind fast vier Jahrzehnte vergangen. Und was ist geschehen?
Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission)
1983 beriefen die Vereinten Nationen die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung ein. Es nahmen18 Nationen teil, darunter auch Deutschland. Vorsitzende war die norwegische Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland. Im Kommissionsbericht (Brundtland-Bericht) Unsere gemeinsame Zukunft von 1987 wurde das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung definiert:
Eine Entwicklung ist nachhaltig = zukunftsfähig = zukunftstauglich (sustainable Development), wenn sie die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen befriedigt, ohne zu riskieren, daß zukünftige Generationen ihre eigenen berechtigten Bedürfnisse nicht befriedigen können.
Der Kommission gelang es mit ihrem Bericht eine internationale Diskussion über Umwelt, Wirtschaftswachstum und Entwicklung in Gang zu setzen. Auf Empfehlung der Kommission wurde eine internationale Konferenz für Umwelt und Entwicklung einberufen. Sie fand 1992 in Rio de Janeiro statt.
Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio
An der Konferenz für Umwelt und Entwicklung im Jahre 1992 in Rio de Janeiro nahmen 178 Länder teil. Die Bundesrepublik Deutschland war durch ihren Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vertreten. Die Konferenz verabschiedete mit der Rio-Erklärung 27 kurz gefasste Grundlinien zu globalen Umweltfragen. In praktisch weltweitem Konsens und als politische Verpflichtung wurden darüber hinaus die 40 Kapitel der Agenda (= Tagesordnung für das 21 Jahrhundert) als Aktionsprogramm verabschiedet. Kapitel 28 der Agenda 21 beschreibt die Rolle der Kommunen: Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21.
Handlungsgrundlage
28.1 Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Ziele.
Ziele
28.2 a bis 1996 soll sich die Mehrzahl der Kommunalverwaltungen der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozess unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer kommunalen Agenda 21 (lokale Agenda 21, kurz LA21) für die Gemeinschaft erzielt haben. Der eigentliche Konsultationsprozess begann in Bochum erst am 15.12.1998 mit der Einberufung des Agenda-Beirates bzw. am 15.05.1999 mit der Auftaktveranstaltung.
Am 30.01.1999 fand eine Infobörse bei Eco-Textil auf dem Hollandgelände in Wattenscheid statt. Dieser Termin war ursprünglich für die Auftaktveranstaltung vorgesehen. Der Agenda-Beirat hielt ihn aber für zu kurzfristig angesetzt.
Maßnahmen
28.3 Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine kommunale Agenda 21 beschließen. Durch Konsultation und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren Bürgern und von örtlichen Organisationen, von Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für die Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen erlangen. Durch den Konsultationsprozess würde das Bewusstsein der einzelnen Haushalte für Fragen der nachhaltigen Entwicklung geschärft. Außerdem würden kommunalpolitische Programme, Leitlinien, Gesetze und sonstige Vorschriften zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 21 auf der Grundlage der verabschiedeten kommunalen Programme bewertet und modifiziert. Strategien könnten auch dazu herangezogen werden, Vorschläge für die Finanzierung auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu begründen.
In Rio wurden außerdem mehrere Konventionen auf den Weg gebracht: u. a. Das Übereinkommen über biologische Artenvielfalt, die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die Walderklärung. Zur Überwachung und Koordination des Rio-Prozesses wurde die CSD (Kommission für nachhaltige Entwicklung) geschaffen.
Nach Rio fanden eine große Zahl von internationalen Umweltkonferenzen statt, u. a. der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahre 2002 (Rio + 10).
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